Jupiterimages-Lizenzvereinbarung für lizenzfreie Bilder und Videomaterial

Zuletzt aktualisiert: Februar 2013

DIES IST EIN RECHTSWIRKSAMER VERTRAG ('VERTRAG') ZWISCHEN DEM LIZENZNEHMER, GGF. DEM KÄUFER UND EINER TOCHTERGESELLSCHAFT VON GETTY IMAGES, INC., WIE NACHSTEHEND IN ABSCHNITT 11.9 BESCHRIEBEN ('JUPITERIMAGES'). DIESER VERTRAG BEZIEHT SICH AUF LIZENZEN, DIE ÜBER DAS WEB UND LOKALE VERTRAGSVERTRETER AUSGESTELLT WERDEN UND GILT FÜR DIE ANALOGE (PHYSISCHE), DIGITALE UND ONLINE-LIEFERUNG VON LIZENZMATERIAL. DURCH DIE BESTELLUNG EINER LIZENZ BESTÄTIGEN DER LIZENZNEHMER UND GGF. DER KÄUFER, DASS SIE GEMÄSS DEN VOR ORT GELTENDEN GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN VOLL GESCHÄFTSFÄHIG SIND.

1. Definitionen. Für diesen Vertrag gelten folgende Definitionen:

1.1 'Rechnung' bezeichnet das per Computer erstellte oder vorgedruckte Standard-Rechnungsformular von Jupiterimages, das unter anderem das Lizenzierungsunternehmen von Jupiterimages, das ausgewählte Lizenzmaterial sowie den entsprechenden Preis der Lizenzen für das ausgewählte Lizenzmaterial ('Lizenzgebühr') enthält. Die Rechnung ist Bestandteil dieser Vereinbarung, und alle Verweise auf diese Vereinbarung schließen die Rechnung mit ein.

1.2 'Lizenzmaterial' bezieht sich auf Bilder, Film- oder Videomaterial, Audioprodukte, visuelle Darstellungen, die mit optischen, elektronischen, digitalen oder anderen Mitteln gemacht werden, einschließlich Negative, Dias, Filmabzüge, Ausdrucke, originale digitale Dateien oder ihre Vervielfältigungen, oder jedes andere Produkt, das durch Urheberrecht, eingetragene Marke, Patent oder andere gewerbliche Schutzrechte geschützt ist und das einer Lizenz von Jupiterimages an den Lizenznehmer laut Bedingungen dieses Vertrags unterliegt. Jeder Bezug in diesem Vertrag auf das Lizenzmaterial bezieht sich auf jeden einzelnen Artikel des Lizenzmaterials sowie auf das Lizenzmaterial als Ganzes.

1.3 'Lizenznehmer' bedeutet die natürliche oder juristische Person, die eine vertragsgegenständliche Lizenz erwirbt oder, soweit sie nicht mit dem Käufer identisch ist, die Person, die beim Kauf als Lizenznehmer benannt und als solcher in der Rechnung ausgewiesen wird.

1.4 'Endprodukt des Lizenznehmers' bedeutet ein Endprodukt oder eine Dienstleistung, die vom Lizenznehmer oder im Namen des Lizenznehmers mithilfe von unabhängigen Fähigkeiten und Anstrengungen erstellt wurde, und in die eine Reproduktion des Lizenzmaterials sowie weiteres Material eingebunden ist.

1.5 'Käufer' bedeutet die natürliche oder juristische Person, die die vertragsgegenständliche Lizenz im Namen eines dritten Lizenznehmers erwirbt.

1.6 'Vervielfältigung' und 'Vervielfältigen' bedeuten jedwede Form von Kopie oder Veröffentlichung des gesamten Lizenzmaterials oder von Teilen desselben, über welches Medium und mit welchen Mitteln auch immer, das Verformen, Verändern, Zuschneiden oder Bearbeiten des Lizenzmaterials oder von Teilen desselben sowie die Erstellung abgeleiteter Werke aus dem Lizenzmaterial oder die Erstellung von Werken, die das Lizenzmaterial enthalten.

1.7 'Benutzer' bezeichnet alle Mitarbeiter oder Subunternehmer des Lizenznehmers, die: (i) die Digitaldatei mit dem Lizenzmaterial herunterladen, bearbeiten, editieren, modifizieren oder abspeichern; (ii) in anderer Weise unmittelbar in den Kreativprozess eingebunden sind, bei dem das Lizenzmaterial zum Einsatz kommt; oder (iii) das Lizenzmaterial in abgeleitete Werke einbinden.

2. Einräumung von Rechten Im Rahmen der Bedingungen dieses Vertrags gilt Folgendes:

2.1 Jupiterimages gewährt dem Lizenznehmer ein unbefristetes, nichtexklusives, nicht übertragbares, nicht in Unterlizenz zu vergebendes und weltweit geltendes Recht auf Reproduktion des in der Rechnung angegebenen Lizenzmaterials, und zwar in unbegrenzter Anzahl und in jeglichen Medienformaten für alle Zwecke, ausgenommen diejenigen Verwendungszecke, die im Abschnitt 3 dieses Vertrags untersagt sind.

2.2 Der Lizenznehmer kann das Lizenzmaterial durch eigene Subunternehmer oder Subunternehmer des Käufers in Vorbereitung auf das Endprodukt des Lizenznehmers vervielfältigen lassen, sofern diese Subunternehmer sich verpflichten, die Bestimmungen dieses Vertrags einzuhalten.

2.3 Es steht dem Lizenznehmer frei, das Lizenzmaterial in einer digitalen Bibliothek, einem Netzwerk oder Ähnlichem zu speichern, um seinen Mitarbeitern, Partnern und Kunden Einsicht in das Lizenzmaterial zu gewähren, soweit die Anzahl an Benutzern zehn (10) nicht überschreitet. Der Lizenznehmer muss bei mehr als zehn (10) Benutzern vor Beginn der zusätzlichen Verwendung weitere Arbeitsplatzlizenzen erwerben.

3. Beschränkungen:

3.1 Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet: (i) das Lizenzmaterial (wenn es nicht im Endprodukt des Lizenznehmers enthalten ist) in einem Medium zu veröffentlichen, das auch anderen Personen als den autorisierten Benutzern zugänglich ist, oder (ii) das Lizenzmaterial so bereitzustellen, dass Dritte es herunterladen, extrahieren, weitergeben oder als Einzeldatei darauf zugreifen können.

3.2 Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, ohne die vorherige schriftliche Einwilligung von Jupiterimages und die Zahlung einer zusätzlichen Lizenzgebühr: (i) das Lizenzmaterial in elektronische Vorlagen einzubinden, die zur Reproduktion durch Dritte in elektronischen oder gedruckten Erzeugnissen vorgesehen sind, oder (ii) das Lizenzmaterial auf Websites oder in anderen Medien zu verwenden oder darzustellen, die dazu gedacht sind, den Verkauf, die Lizenzierung oder den anderweitigen Vertrieb von 'On-Demand'-Produkten zu fördern oder zu betreiben. Zu diesen Produkten zählen unter anderem auch Postkarten, Kaffeetassen, T-Shirts, Kalender, Poster, Bildschirmschoner oder Hintergrundbilder für Mobiltelefone oder ähnliche Artikel.

3.3 Der Lizenznehmer darf sich weder ausdrücklich noch stillschweigend als Urheber eines visuellen Werks ausgeben, dessen künstlerische Komponenten in erheblichem Umfang aus dem Lizenzmaterial abgeleitet sind. Der Lizenznehmer darf das Lizenzmaterial nicht in Form von Kunstdrucken verfügbar machen.

3.4 Das Lizenzmaterial darf ohne die vorherige schriftliche Einwilligung von Jupiterimages nicht in ein Logo, ein Unternehmenskennzeichen, eine eingetragene Marke oder eine Dienstmarke eingebunden werden.

3.5 Bei Verwendung von Lizenzmaterial, auf dem ein Fotomodell oder Objekt in Verbindung mit einem Thema erscheint, das auf den gewöhnlichen Betrachter verletzend oder unangemessen kontrovers wirkt, muss der Lizenznehmer bei jeder derartigen Verwendung eine Erklärung hinzufügen, aus welcher hervorgeht, (i) dass das Lizenzmaterial lediglich zu Illustrationszwecken eingesetzt wird und (ii) es sich bei der ggf. abgebildeten Person um ein Fotomodell handelt.

3.6 Das Lizenzmaterial darf nicht in pornografischer, diffamierender oder anderweitig rechtswidriger Weise verwendet werden, weder direkt noch implizit oder in Kombination mit anderen Materialien oder Inhalten. Außerdem ist der Lizenznehmer zur Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften und/oder brancheninternen Regelungen verpflichtet.

3.7 Obwohl alle Anstrengungen unternommen wurden, um das Thema des Lizenzmaterials korrekt zu beschreiben und weitere Informationen (einschließlich Metadaten) zu diesem Material bereitzustellen, übernimmt Jupiterimages keinerlei Garantie für die Richtigkeit dieser Informationen.

3.8 Soweit der Käufer eine Lizenz für Lizenzmaterial stellvertretend oder im Namen des Lizenznehmers erwirbt, sichert der Käufer hiermit ausdrücklich Folgendes zu: (i) Der Käufer ist vom Lizenznehmer bevollmächtigt worden, in seinem Namen zu handeln und ist uneingeschränkt befugt, den Lizenznehmer rechtlich an diesen Vertrag zu binden; (ii) wenn der Lizenznehmer eine solche Berechtigung anschließend bestreitet, so haftet der Käufer in jeder Hinsicht für die Nichteinhaltung dieses Vertrags durch den Lizenznehmer. Die Bestimmungen dieses Abschnitts 3.8 sind nicht als Befreiung des Käufers von seiner Pflicht zur Begleichung der Lizenzgebühr gegenüber Jupiterimages auszulegen.

3.9 Wird das Lizenzmaterial auf einer Website vervielfältigt, muss der Lizenznehmer auf der Website Nutzungsbedingungen angeben, die Beschränkungen zum Herunterladen des Lizenzmaterials für jede über die private Nutzung hinausgehende Verwendung beinhalten und eine Weiterveröffentlichung, Weiterübertragung, Reproduktion oder anderweitige Verwendung des Lizenzmaterials untersagen.

3.10 Wenn das Lizenzmaterial auf Social-Media-Plattformen oder sonstigen Websites Dritter reproduziert wird, (i) werden die hiermit gewährten Rechte automatisch widerrufen, wenn das Lizenzmaterial durch die Plattform oder Website auf eine Weise genutzt wird, die den Bedingungen der vorliegenden Vereinbarung zuwiderläuft, und (ii) verpflichtet sich der Lizenznehmer, in einem solchen Fall auf Aufforderung durch Getty Images sämtliches Lizenzmaterial von den entsprechenden Plattformen oder Websites zu entfernen.

4. Nachweise und geistiges Eigentum.

4.1 Urheberrecht. Dem Lizenznehmer werden durch die Einräumung der Lizenz durch diesen Vertrag keinerlei Eigentums- oder Urheberrechte an dem Lizenzmaterial übertragen. Ausgenommen wenn es ausdrücklich in diesem Vertrag festgelegt ist, gewährt Jupiterimages dem Lizenznehmer (ausdrücklich oder implizit) weder ein Recht noch eine Lizenz in Zusammenhang mit dem Lizenzmaterial.

4.2 Eingetragene Marken. In Zusammenhang mit der Verwendung von 'Jupiterimages' oder sonstigen Markennamen, eingetragenen Marken, Logos oder Dienstleistungsmarken von Jupiterimages oder dessen Partnern, einschließlich der Namen aller Lizenzmaterial-Kollektionen ('Marken'), erkennt der Lizenznehmer an, dass (i) diese Marken alleiniges Eigentum von Jupiterimages oder dessen Partnern sind und bleiben, (ii) solange dies nicht zur Erfüllung von Nachweisverpflichtungen nach diesem Vertrag ausdrücklich erforderlich ist, dem Lizenznehmer durch diesen Vertrag keinerlei Nutzungsrechte in Verbindung mit den Marken übertragen werden und (iii) der Lizenznehmer zu keiner Zeit die Gültigkeit der Marken von Jupiterimages anficht.

4.3 Bildnachweis. Jeglichem in redaktionellem Kontext verwendeten Lizenzmaterial muss in enger räumlicher Nähe dieser Urhebervermerk hinzugefügt werden: '[Name des Fotografen]/[Name der Kollektion]/Jupiterimages' oder ein anderer auf der Website von Jupiterimages dargestellter Urhebervermerk. Versäumt der Lizenznehmer die Kennzeichnung mit den vorgeschriebenen Angaben, so kann Jupiterimages nach billigem Ermessen die Zahlung einer zusätzlichen Gebühr in Höhe von einhundert Prozent (100 %) der Lizenzgebühr verlangen. Diese Gebühr ist zusätzlich zu entrichten; alle anderen Rechte und Rechtsmittel, die Jupiterimages nach Gesetz und Billigkeit zustehen, bleiben davon unberührt.

4.4 Nachweis für Audio- oder visuelles Material. Wird Lizenzmaterial in Audio-/visuellem Material in redaktionellem Kontext oder in nicht-redaktionellem Kontext verwendet, in dem aber Nachweise für weitere Anbieter von Lizenzmaterial angegeben sind, so ist der Nachweis nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten in gleicher Größe und an vergleichbarer Stelle wie bei diesen sonstigen Nachweisen anzugeben. Im Wesentlichen sollte er in dieser Form erfolgen: '[Videomaterial] [Bildmaterial] zur Verfügung gestellt von [Name der Kollektion]/Jupiterimages'.

4.5 Benachrichtigung über Zuwiderhandlungen. Der Lizenznehmer setzt Jupiterimages umgehend in Kenntnis, wenn er weiß oder den Verdacht hegt, dass Dritte, die über den Lizenznehmer Zugang zum Lizenzmaterial bekommen haben, das Lizenzmaterial ganz oder in Teilen in rechtswidriger Weise verwenden oder die Schutzrechte von Jupiterimages, einschließlich Marken- und Urheberrechte, verletzen.

5. Garantie und Haftungsbeschränkung.

5.1 Jupiterimages gewährleistet Folgendes: (i) Das Lizenzmaterial weist keinerlei Material- oder Verarbeitungsmängel auf (das alleinige Rechtsmittel des Lizenznehmers bei Verletzung dieser Gewährleistung ist der Ersatz des Lizenzmaterials); diese Gewährleistung gilt dreißig (30) Tage ab Lieferung; (ii) Jupiterimages verfügt über alle erforderlichen Rechte und Befugnisse, um diesen Vertrag einzugehen und auszuführen; (iii) nutzt der Lizenznehmer das Lizenzmaterial gemäß diesem Vertrag und in der Form, in der es von Jupiterimages bereitgestellt wurde, so verletzt dies keinerlei Urheberrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte, Markenrechte oder sonstige geistige Eigentumsrechte; außerdem werden dadurch keine Persönlichkeits- oder Veröffentlichungsrechte verletzt; und (iv) alle nötigen Model- und Eigentum-Releases für die Verwendung des im Rahmen dieses Vertrags freigegebenen Lizenzmaterials wurden beschafft. Für die Zahlung fälliger Beträge und die Einhaltung der Bestimmungen sonstiger geltender Tarifvereinbarungen, beispielsweise die Vereinbarung der Screen Actors Guild (SAG) in den USA, in Zusammenhang mit der Nutzung des Lizenzmaterials ist allein der Lizenznehmer verantwortlich.

5.2 JUPITERIMAGES SCHLIESST JEDWEDE ANDERWEITIGE AUSDRÜCKLICHE ODER KONKLUDENTE GEWÄHRLEISTUNG IM HINBLICK AUF DAS LIZENZMATERIAL ODER SEINE ÜBERMITTLUNGSSYSTEME AUS; DIES GILT INSBESONDERE FÜR DIE KONKLUDENTE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE ALLGEMEINE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. JUPITERIMAGES HAFTET GEGENÜBER DEM LIZENZNEHMER ODER ANDEREN NATÜRLICHEN ODER JURISTISCHEN PERSONEN NICHT FÜR STRAFZUSCHLÄGE ZUM SCHADENERSATZ, BESONDERE, INDIREKTE ODER ZUFÄLLIGE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN ODER SONSTIGE SCHÄDEN, KOSTEN ODER VERLUSTE, DIE SICH DURCH DIESEN VERTRAG ERGEBEN, SELBST WENN JUPITERIMAGES VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN, KOSTEN ODER VERLUSTE IN KENNTNIS GESETZT WURDE. EIN VERFAHREN IN ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG, UNABHÄNGIG VON FORM ODER ART DES VERFAHRENS, DARF DURCH DEN LIZENZNEHMER ODER DEN KÄUFER ODER IM NAMEN DES LIZENZNEHMERS ODER DES KÄUFERS MAXIMAL ZWEI (2) JAHRE, NACHDEM DER GRUND FÜR DAS VERFAHREN ERSTMALS AUFTRAT, ANGESTRENGT WERDEN. EINIGE GERICHTSBARKEITEN VERBIETEN DEN AUSSCHLUSS BZW. DIE EINSCHRÄNKUNG DER GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNG BZW. HAFTUNG FÜR BESTIMMTE SCHADENSKATEGORIEN. HIER ERFOLGT DIE BESCHRÄNKUNG NUR SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG. JUPITERIMAGES IST NICHT HAFTBAR FÜR SCHÄDEN, KOSTEN ODER VERLUSTE, DIE DURCH ÄNDERUNGEN DES LIZENZNEHMERS AM LINZENZMATERIAL ODER DURCH DEN KONTEXT ENTSTEHEN, IN DENEN DAS LIZENZMATERIAL IN EINEM ENDPRODUKT DES LIZENZNEHMERS VERWENDET WIRD. DIES GILT OHNE EINSCHRÄNKUNG ANDERWEITIGER BEDINGUNGEN IN DIESEM VERTRAG.

6. Haftungsfreistellung.

6.1 Sofern das Lizenzmaterial ausschließlich gemäß diesem Vertrag verwendet wird, der Lizenznehmer diesen Vertrag nicht auf sonstige Weise verletzt und als ausschließliches und alleiniges Rechtsmittel des Lizenznehmers bei Verletzung der hier in Abschnitt 5.1(ii)-(iv) gegebenen Zusicherungen und Garantien wird Jupiterimages nach den Bedingungen des vorstehenden Abschnitts 5.2 und des nachstehenden Abschnitts 6.3 den Lizenznehmer, dessen Muttergesellschaft, Tochtergesellschaften und andere unter dessen Leitung stehenden oder in dessen Besitz befindlichen verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige satzungsmäßigen Vertreter, Geschäftsführer und Mitarbeiter in Bezug auf Schadenersatzforderungen, Verpflichtungen und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren), die aus oder in Zusammenhang mit einem tatsächlichen Gerichtsverfahren oder Prozess entstehen, in dem behauptet wird, Jupiterimages habe die hier in Abschnitt 5.1(ii)-(iv) festgelegten Gewährleistungen verletzt, verteidigen, entschädigen und freistellen. Vorstehende Regelung regelt die Entschädigungspflicht von Jupiterimages gemäß dieser Vereinbarung vollständig und abschließend.

6.2 Gemäß den Bestimmungen im nachstehenden Abschnitt 6.3 wird der Lizenznehmer Jupiterimages, seine Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften und andere unter dessen Leitung stehende oder in dessen Besitz befindliche verbundene Unternehmen sowie deren jeweilige satzungsmäßige Vertreter, Geschäftsführer und Mitarbeiter in Bezug auf Schadenersatzforderungen, Verpflichtungen und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren), die aus Ansprüchen von Dritten in Zusammenhang mit der Nutzung von Lizenzmaterial außerhalb der Bestimmungen dieses Vertrags oder einer tatsächlichen oder angeblichen Verletzung dieses Vertrags durch den Lizenznehmer entstehen, verteidigen, entschädigen und freistellen.

6.3 Die Partei, die gemäß Abschnitt 6 Freistellung begehrt, muss die andere Partei umgehend von entsprechenden Ansprüchen in Kenntnis setzen. Die freistellende Partei kann nach ihrer Wahl die Bearbeitung, die Beilegung oder die Verteidigung gegen sämtliche Ansprüche oder Rechtsstreitigkeiten übernehmen, wobei in diesem Fall die freizustellende Partei sie bei der Verteidigung gegen sämtliche Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten in vernünftigerweise einforderbarem Umfang unterstützen muss. Die beklagte Partei hat das Recht auf eigene Kosten Rechtsbeistand für einen solchen Rechtsstreit zu suchen. Die freistellende Partei haftet nicht für Anwaltsgebühren oder andere Kosten, die vor Mitteilung der Ansprüche durch die andere Partei, für die eine Freistellung verlangt wird, entstanden sind, und Jupiterimages haftet nicht für Verluste, die aus dem Versäumnis des Lizenznehmers entstehen, die Nutzung gemäß des nachstehenden Abschnitts 11.3 einzustellen.

7. Zustand des Lizenzmaterials. Der Lizenznehmer muss das Lizenzmaterial in Bezug auf mögliche Fehler (digital oder anderes) prüfen, bevor das Lizenzmaterial zur Vervielfältigung freigegeben wird. Unbeschadet des vorstehenden Abschnitts 5.1 (i) ist Jupiterimages für keinerlei vom Lizenznehmer oder von Dritten erlittene Verluste oder Schadenersatzforderungen haftbar, die direkt oder indirekt aus unterstellten oder tatsächlichen Schäden am Lizenzmaterial, seiner Beschriftung oder, in welcher Weise auch immer, seiner Vervielfältigung entstanden sind.

8. Zinsen auf überfällige Rechnungen. Begleicht der Lizenznehmer die Rechnung nicht vollständig innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist, steht es Jupiterimages frei, auf den ausstehenden Betrag bis Eingang der Zahlung eine Bearbeitungsgebühr von eineinhalb Prozent (1,5 %) pro Monat oder im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten einen geringeren Betrag zu erheben.

9. Unberechtigte Verwendung und Kündigung. Jede Verwendung von Lizenzmaterial auf eine Weise, die durch diesen Vertrag nicht ausdrücklich genehmigt ist (einschließlich, aber nicht begrenzt auf die Verwendung des Lizenzmaterials durch mehr als zehn (10) Benutzer ohne den Erwerb zusätzlicher Arbeitsplatzlizenzen), stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und berechtigt Jupiterimages zur Ausübung aller weltweit gemäß Urheberrechtsgesetzen verfügbaren Rechte und Rechtsmittel. Der Lizenznehmer haftet für sämtliche Schäden aufgrund solcher Urheberrechtsverletzungen, einschließlich jeglicher Ansprüche Dritter. Zusätzlich zu allen anderen Jupiterimages gemäß dieser Vereinbarung zustehenden Rechtsbehelfen und derer unbeschadet behält sich Jupiterimages das Recht vor, für die unerlaubte Nutzung des Lizenzmaterials eine Gebühr in Höhe der fünffachen (5x) Standard-Lizenzgebühr zu erheben. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, diese Gebühr zu entrichten. Jupiterimages behält sich das Recht vor, diesen Vertrag in folgenden Fällen jederzeit aufzulösen: (i) Wenn der Lizenznehmer diesen Vertrag eingeht, nachdem er von Jupiterimages bereits eine Mitteilung über unberechtigte Verwendung des Lizenzmaterials erhalten hat; (ii) wenn der Lizenznehmer die Lizenzgebühr nicht innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zeit vollständig bezahlt; oder (iii) wenn der Lizenznehmer die Bestimmungen dieses Vertrags auf sonstige Weise verletzt. Nach der Vertragsauflösung muss der Lizenznehmer unmittelbar (i) die Verwendung des Lizenzmaterials einstellen, (ii) das Lizenzmaterial zerstören oder auf Wunsch von Jupiterimages an Jupiterimages zurückgeben. Löst Jupiterimages den Vertrag aus wichtigem Grund auf, muss der Lizenznehmer auch das in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befindliche Endprodukt auf Wunsch von Jupiterimages an Jupiterimages zurückgeben.

10. Besondere Bestimmungen und Bedingungen für Kollektionen

Old Visuals-Kollektion. Für Lizenzmaterial der Old Visuals-Kollektion sind weder Model-Releases noch Eigentum-Releases verfügbar. Der Lizenznehmer hat in eigener Verantwortung festzustellen, ob im Zusammenhang mit einer gewünschten Nutzung des Lizenzmaterials dieser Kollektion ein Release erforderlich ist, und muss die benötigten Releases beschaffen. Da für diese Kollektion keine Releases verfügbar sind, ungeachtet Abschnitt 5.1 weiter oben, macht Jupiterimages in Bezug auf das Lizenzmaterial der Old Visuals-Kollektion nur die folgenden beschränkten Zusicherungen und Garantien: (i) das Lizenzmaterial weist für eine Dauer von dreißig Tagen (30) keinerlei Fehler in Hinsicht auf Material und Verarbeitung auf (die einzige und ausschließliche Entschädigung des Lizenznehmers für einen Bruch der genannten Garantie besteht im Austausch des Lizenzmaterials) und (ii) Jupiterimages verfügt über alle nötigen Rechte und Befugnisse, um diesen Vertrag einzugehen, jedoch ausschließlich – um jeglichen Zweifel auszuschließen – Berechtigungen oder Genehmigungen von im Lizenzmaterial erwähnten Personen oder Eigentümern (inklusive eingetragene Marken, Dienstleistungsmarken, Logos und andere geistige Eigentumsrechte). Die Schadenersatzverpflichtungen von Jupiterimages aus Abschnitt 6.1 in Bezug auf Lizenzmaterial sind entsprechend auf Verletzungen dieser beschränkten Zusicherungen und Garantien beschränkt.

11. Sonstige Vertragsbedingungen.

11.1 Buchprüfung/Einhaltungsbescheinigung. Nach angemessener Vorankündigung stellt der Lizenznehmer Jupiterimages Musterexemplare der Vervielfältigungen mit Lizenzmaterial zur Verfügung. Zudem kann Jupiterimages nach angemessener Vorankündigung und eigenem Ermessen entweder durch seine eigenen Mitarbeiter oder durch Dritte die Bücher des Lizenznehmers prüfen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit diesem Vertrag und der Nutzung des Lizenzmaterials stehen, um die Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags festzustellen. Sollte diese Buchprüfung ergeben, dass der Lizenznehmer für den Zeitraum, der Gegenstand dieser Buchprüfung ist, mindestens fünf Prozent (5 %) des geschuldeten Betrags zuwenig an Jupiterimages gezahlt hat, ist der Lizenznehmer neben der Zahlung des Differenzbetrags außerdem zur Erstattung der Kosten für diese Buchprüfung an Jupiterimages verpflichtet. Wenn Jupiterimages unter Anlegung vernünftiger Maßstäbe der Auffassung ist, dass Lizenzmaterial durch weitere, über die Anzahl der befugten Benutzer hinausgehende Personen oder auf eine nicht vertragsgegenständlich lizenzierte Weise verwendet wird, muss der Lizenznehmer nach Aufforderung durch Jupiterimages eine durch einen Amtsträger des Lizenznehmers unterzeichnete Einhaltungsbescheinigung in einer von Jupiterimages zu genehmigenden Form übergeben.

11.2 Elektronische Speicherung. Bei sämtlichem Lizenzmaterial, das dem Lizenznehmer in elektronischer Form geliefert wird, muss der Lizenznehmer das Copyright-Symbol, den Namen Jupiterimages, die Identifikationsnummer des Lizenzmaterials sowie alle anderen ggf. in der elektronischen Datei mit dem Original-Lizenzmaterial enthaltenen Informationen beibehalten. Der Lizenznehmer muss eine widerstandsfähige Firewall unterhalten, um das Lizenzmaterial vor unbefugten Zugriffen Dritter zu schützen.

11.3 Entzug von Lizenzmaterial. Informiert Jupiterimages den Lizenznehmer darüber, oder erhält der Lizenznehmer sonst Kenntnis davon, dass Lizenzmaterial drohenden potenziellen oder tatsächlichen Ansprüchen aus Rechtsverstößen gegenüber Dritten ausgesetzt ist, für die Jupiterimages möglicherweise haftet, muss der Lizenznehmer unmittelbar und auf eigene Kosten (i) die Verwendung des Lizenzmaterials einstellen, (ii) das Lizenzmaterial aus seinen Räumlichkeiten, Computersystemen und (elektronischen und physischen) Speichermedien entfernen und (iii) sicherstellen, dass seine Kunden ebenso vorgehen. Jupiterimages muss dem Lizenznehmer vergleichbares Material ("vergleichbar" wird von Jupiterimages nach seinem eigenen vernünftigen kommerziellen Ermessen definiert) kostenlos, jedoch zu den restlichen Vertragsbestimmungen, zur Verfügung stellen.

11.4 Maßgebendes Recht. Dieser Vertrag unterliegt in jeder Hinsicht dem Recht des Bundesstaates New York, USA, ohne Berücksichtigung von dessen Kollisionsrechtsbestimmungen. Jegliche Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag oder seiner Durchsetzbarkeit entstehen, werden abschließend durch bindendes Schiedsverfahren nach den Commercial Rules der American Arbitration Association ('AAA') oder der International Chamber of Commerce ('ICC', Internationale Handelskammer) an einem der folgenden Gerichtsstände entschieden (abhängig davon, welcher für den Lizenznehmer am nächsten ist): Seattle (Washington), New York (New York), Los Angeles (Kalifornien), London (GB), Paris (Frankreich), Frankfurt a.M. (Deutschland), Tokio (Japan) oder Singapur. Dieser Vertrag unterliegt nicht dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods - CISG). Die obsiegende Partei hat das Recht, in angemessenem Umfang Gerichtskosten in Zusammenhang mit dem Aspekt der Klage oder der Beilegung, in der sie obsiegt, einzufordern. Entgegenstehende Entscheide im Bezug auf Kosten werden aufgerechnet. Dessen ungeachtet ist Jupiterimages berechtigt, rechtliche Maßnahmen bei zuständigen staatlichen Gerichten einzuleiten oder weiterzuführen, um Rechtsschutz oder andere Unterstützung in einer solchen Streitigkeit zu erhalten, wenn nach Meinung von Jupiterimages eine solche Maßnahme nötig oder wünschenswert ist.

11.5 Trennbarkeit. Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags in irgendeiner Hinsicht für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, wird hierdurch die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Regelungen nicht beeinflusst. Diese Regelungen können nur insoweit abgeändert werden, als dies für ihre Durchsetzbarkeit erforderlich ist.

11.6 Verzicht. Keine Handlung einer der Parteien außer einer ausdrücklichen schriftlichen Verzichtserklärung kann als Verzicht auf irgendeine Bestimmung dieses Vertrags verstanden werden. Ein Verzug bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Rechtsmittel durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf genannte Rechte und Rechtsmittel, und eine einfache oder teilweise Wahrnehmung genannter Rechte und Rechtsmittel durch eine der Parteien schließt nicht eine weitere oder spätere Wahrnehmung betreffenden Rechts oder Rechtsmittels aus. Ein einmaliger Verzicht auf ein Recht oder Mittel gilt nicht als Hindernis oder Verzicht auf diese Rechte oder Mittel bei einer anderen Gelegenheit.

11.7 Gesamte Vertragsabsprache. Diese Vereinbarung ist für Geschäftskunden von Jupiterimages gedacht und umfasst alle Lizenzbestimmungen. Bestimmungen dürfen nur dann hinzugefügt oder entfernt werden, wenn diese Änderung schriftlich erfolgt und entweder von bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnet wird oder von Jupiterimages elektronisch ausgefertigt und anschließend von einem bevollmächtigten Vertreter des Lizenznehmers unterzeichnet wird. Im Fall von Widersprüchlichkeiten zwischen den vorliegenden Bestimmungen und den Bestimmungen in einem Kaufauftrag oder in einer anderen vom Lizenznehmer übermittelten Mitteilung, gehen die Bestimmungen dieses Vertrags vor.

11.8 Steuern. Die Lizenzgebühren sind ohne die auf den Verkauf, die Nutzung, die Quellenbesteuerung oder auf andere Transaktionen anfallenden Steuern angegeben. Für diese Steuern ist allein der Lizenznehmer oder ggf. der Käufer verantwortlich.

11.9 Lizenzierungsunternehmen. Das Lizenzierungsunternehmen nach dieser Vereinbarung wird durch die Rechnungsadresse des Lizenznehmers oder ggf. des Käufers folgendermaßen bestimmt:

SITZ DES LIZENZNEHMERS/KÄUFERS:
LIZENZGEBER VON GETTY IMAGES (inkl. SITZ):
USA
Getty Images (US), Inc (USA)
Spanien
Getty Images Sales Spain SL (Spanien)
Portugal
Getty Images Sales Portugal, Unipessoal, Lda. (Portugal)
Australien
Getty Images Sales Australia Pty Limited (Australien)
Neuseeland
Getty Images Sales New Zealand Limited (Neuseeland)
Malaysia
Getty Images Malaysia Sdn. Bhd. (ehemals VPA Photolibrary.com Sdn. Bhd.) (Malaysia)
Thailand
Getty Images (Thailand) Limited (Thailand)
Philippinen
Getty Images Pte Limited, Niederlassung auf den Philippinen (Philippinen)
Hongkong
Getty Images Sales Hong Kong Limited (Hongkong)
Singapur
Getty Images Sales Singapore Pte Limited (Singapur)
Japan
Getty Images Japan GK (Japan)
India
Getty Images Media India Pvt Ltd (India)
Vereinigte Arabische Emirate, Bahrain, Jordanien, Kuwait, Libanon, Oman, Katar, Saudi Arabien, Jemen
Getty Images Middle East FZ LLC (VAE)
Türkei
Getty Images Turkey Medya Hizmetleri Ltd Şti. (Türkei)
Alle anderen Länder
Getty Images International (Irland)

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